Wir sind Generalisten auf unserem Spezialgebiet.
Kein Rechtsgebiet ändert sich so häufig wie das Steuerrecht. Immer öfter greift der Europäische Gerichtshof in die Rechtsprechung mit ein, sodass das Steuerrecht aus den daraus resultierenden unterschiedlichen Urteilen immer vielschichtiger wird. Der Trend zur Spezialisierung wird weiter zunehmen, je mehr die Welt zusammenwächst.
Wir haben uns bereits mit Gründung im Jahr 2008 auf das „Insolvenzsteuerrecht“ spezialisiert. Um unseren Mandanten ein breiteres Angebot aus unserem Spezialgebiet offerieren zu können, haben wir im Laufe der Jahre unser Dienstleistungsangebot kontinuierlich erweitert. Die Ordnungsmäßigkeit der Schlussrechnung, die Ermittlung des Zeitpunktes der Überschuldung und/ oder Zahlungsunfähigkeit sowie das Insolvenzcontrolling sind mittlerweile fester Bestandteil unseres Angebotes für Sie als Insolvenzverwalter, Rechtspfleger am Insolvenzgericht oder Mitglied eines Gläubigerausschusses.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme,
Ihr Team der Rhein Ruhr Steuerberatung